Die Mietbedingungen Ferienwohnungen am Südstrand von Wyk
– ganz einfach:
I. Der Abschluss der Mietvertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadensersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt. Für die Berechnung der Miete zählen Anreise und Abreise als 1 Tag.
II. Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt und benutzt werden, als im Vertrag vereinbart sind. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verursachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist der Vermieter od. Stellvertreter sofort zu benachrichtigen.
III. Der Mieter wird nicht dadurch von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit usw. Oder solche die der Vermieter nicht zu vertreten hat (schlechtes Wetter).
IV. Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages ist möglich. Bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner dem Gastgeber für den Mietpreis.
V. Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffelung zu berechnen:
Vor Mietbeginn bis
45 Tage – 20%
44 bis 30 Tage – 40%
29 bis 22 Tage - 60%
ab 21 Tage - 80%
VI. Quartiersbeschreibung laut Hausprospekt oder im Internet unter www.muschelinsel.de. Wir bitten, die Wohnung besenrein zu hinterlassen, die Bettwäsche abzuziehen und den Kühlschrank nicht auszuschalten.
VII. In allen Wohnungen ist das Rauchen untersagt!